Umgestaltung Eppendorfer Landstraße – Ergebnisse der Bürgerbeteiligung müssen respektiert werden

Abgeordnete Bruns: „Grüne wollen Ergebnispräsentation für die Durchsetzung ihrer verkehrspolitischen Ziele ausnutzen – da machen wir nicht mit.“

Hamburg, 24. Februar 2021 - Als Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Umgestaltung der Eppendorfer Landstraße liegen zwei Planungsentwürfe des durchführenden Planungsbüros „tollerort“ (tollerort-hamburg.de) vor. Bestandteil des Bürgerbeteiligungsverfahrens war es, die Planungsvarianten in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung mit konstruktiver Bürgerbeteiligung vorzustellen. Coronabedingt wurde diese Veranstaltung, die auf März 2020 terminiert war, vom Bezirksamt Hamburg-Nord ersatzlos abgesagt. 

Ein Antrag der FDP-Fraktion - eingereicht am 2.11.2020 - fordert, die Veranstaltung entweder zu einem späteren Zeitpunkt oder digital durchzuführen und somit die Bürgerinnen:innen weiterhin angemessen zu beteiligen. 

Auf der Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude am 22.02.21 beabsichtigte die Grüne-Fraktion, diesem Antrag mit einem geänderten Petitum zuzustimmen. In der Änderungsbegründung dazu äußerte ein Bezirksabgeordneter der Grünen, dass beide Planungsentwürfe die als Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Umgestaltung der Eppendorfer Landstraße vorliegen, weder den verkehrspolitischen Zielen der Grünen entsprechen noch dem was die Mehrheit möchte. In der Zustimmung der Grünen-Fraktion zu dem Antrag mit dem geänderten Petitum sehe er die Chance, die vorliegenden Ergebnisse mit einem vergrößerten Teilnehmerkreis doch noch in ihrem Sinne weiterzuentwickeln. Mit den Bürger:innen angemessen über die Ergebnisse ihrer Beteiligung zu diskutieren, war nicht das Ziel. 

Dazu die FDP-Bezirksabgeordnete Nele Cornelia Bruns: „Dass ein Mitglied der Grünen offen ausspricht, dass seine Fraktion mit den Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsverfahrens nicht glücklich ist, ist ja sogar ehrlich. Allerdings - wie geschehen - zu behaupten, dass das Ergebnis weit hinter dem zurückbliebe, was die Mehrheit eigentlich wolle, ist anmaßend, vermessen und inakzeptabel. Ein Ergebnis anzuzweifeln, weil es nicht dem eigenen Wunsch entspricht, mag vielleicht dem Grünen Denken entsprechen, entspricht aber keinesfalls den demokratischen Gepflogenheiten in unserem Land“, so Nele Bruns. „Nachhaltig erschüttert hat mich zudem, dass die am Bürgerbeteiligungsverfahren teilnehmenden Gewerbetreibenden von einem Bezirksabgeordneten der Grünen despektierlich als kleine, aber sehr aktive und sehr laute Minderheit und ihre Teilnahme als „Fundamentalopposition“ bezeichnet wurde“, so Bruns. „Nach dieser Äußerungen sahen wir uns leider veranlasst, unseren Antrag zurückzuziehen. Nun wird man sehen, ob die Grüne-Fraktion einen eigenen Antrag stellt, um ihr politisches Ziel weiter zu verfolgen.“, so Bruns.